Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte VFON Logo 150

       - Neufassung zur Arbeitstagung am 10.10.2020 in Bad Buchau –

  • 1 Zweck der Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung der Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte (VFON) werden organisatorische und regulatorische Fragestellungen der Vereinigung geregelt. Änderungen können nur vom Konvent (Jahreshauptversammlung) der VFON mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Ringzünfte geändert werden.

  • 2 Beigeordnete

Das Präsidium der VFON wird durch verschiedene Ausschüsse oder Beigeordnete in ihrer Arbeit unterstützt. Diese sind:

  1. Ringfilzer
  2. Ordenskapitel
  3. Brauchtumsbeirat
  4. Social Media- und Internetbeauftragter
  5. Chronist/Archivar

Bei den satzungsgemäßen Wahlen der VFON werden die Beigeordneten vom Präsidium vorgeschlagen und vom Konvent bestätigt.

  • 3 Landschaften

Aus organisatorischen Gründen sind die Ringzünfte der VFON in insgesamt 6 Landschaften eingeteilt. Jede Zunft ist Mitglied einer Landschaft. Eine Landschaft ist begründet aus historischen Verbindungen unter den Zünften oder einer geografischen Nähe untereinander. Jede Landschaft stellt einen Vertreter für das Ordenskapitel ab.

  • 4 Aufnahmeanträge von Zünften

Neue Mitglieder in unsere Vereinigung müssen einen schriftlichen Aufnahmeantrag an das Präsidium stellen.

Dieser befürwortete Aufnahmeantrag wird dem Konvent zur Information vorgelegt und frühestens drei Jahre nach Eingang der Antragsstellung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach Annahme des Aufnahmeantrags wird der beantragenden Zunft eine Patenzunft zugeordnet und sie darf den Titel „Gastzunft“ führen. Als Gastzunft ist diese Zunft zur Teilnahme an Sitzungen (Konvent, Senat etc.) berechtigt, allerdings ohne Stimm- und Vorschlagsrecht.

Frühestens nach 3 Jahren kann der Antrag zur Aufnahme in die Vereinigung gestellt werden.

  • 5 Ringtreffen

Ringtreffen der VFON finden immer 3 Wochen vor dem Fasnetssonntag statt und müssen 4 Jahre im Voraus über das Präsidium mindestens 8 Tage vor dem Konvent schriftlich beantragt werden. Bei einem Ringtreffen sind folgende Veranstaltungen durchzuführen: Narrenbaumstellen, Narrenmesse, Ringball, Zunftmeisterempfang und Umzug. Nach Möglichkeit sollte am Samstag ein Jugendnachmittag veranstaltet werden. Eine Freinacht darf nicht durchgeführt werden.

Ringzünfte sind zu einer Teilnahme verpflichtet und haben eine Musik- oder Schalmeienkapelle oder einen Fanfarenzug mitzubringen. Insgesamt sollte die Anzahl der teilnehmenden Zünfte 35 nicht überschreiten. In der Regel wird der Umzug von den Ringzünften angeführt. Ausnahmen müssen dem Präsidium zur Genehmigung vorgelegt werden. Es gilt bei der Umzugsaufstellung das rollierende System von Landschaften und Zünften. Auch beim Zunftmeisterempfang treten die Mitgliedszünfte innerhalb ihrer Landschaft auf.

  • 6 Freundschaftstreffen

Die Zünfte der Vereinigung unterstützen sich bei Freundschaftstreffen. Nach Möglichkeit sollten Einladungen einer Ringzunft zu einem Freundschaftstreffen angenommen werden. Möchte eine Ringzunft ein Freundschaftstreffen bereits vor dem Ringtreffen der VFON durchführen, bedarf es 2 Jahre vorher der Zustimmung des Konvents mit einfacher Stimmenmehrheit.

  • 7 Nachtumzüge

Den Mitgliedszünften der VFON ist es untersagt, Nachtumzüge durchzuführen. Davon ausgenommen sind Dämmerungsumzüge und Umzüge die zwar bei Nacht durchgeführt werden, aber im Einklang mit dem ortsüblichen Brauchtum oder der jahrelangen Fasnets-Tradition im Ort stehen (Fasnetsausgraben, Fasnetseröffnung, Hemdglonker, Fackelumzug, o. ä.)

  • 8 Ringlindenmessen

Das Ringlindenmessen findet jährlich am 27.12. in Heudorf am Bussen statt. Im Mittelpunkt steht das Messen des jährlichen Wachstums der Vereinigungslinde durch den Brauchtumsmeister. Auch aktuelle organisatorische Fragen und Bekanntmachungen zur kommenden Fasnetssaison werden dort diskutiert und vorgestellt. Deshalb sollte jede Ringzunft grundsätzlich nur mit maximal 5 Mitgliedern teilnehmen.

  • 9 Zunftmeistersitzung an Laetare

Am Freitag vor Laetare (4 . Sonntag nach dem Fasnetssonntag) findet eine Sitzung der Zunftmeister/-innen statt. Dort werden besondere Vorkommnisse der vergangenen Saison sowie Themen die einer gewissen Vertraulichkeit unterliegen diskutiert. Teilnehmer sind die Zunftmeister/-innen bzw. deren Stellvertreter/-innen.

  • 10 Teilnahme an Empfängen der Landesregierung bzw. des Regierungspräsidiums

Die VFON wird jährlich vom Regierungspräsidium Tübingen und in zweijährigem Rhythmus von der Landesregierung nach Stuttgart eingeladen. Da die Teilnehmerzahl jeweils sehr beschränkt ist, teilt das Präsidium die Landschaften der VFON in eine Nord- und eine Südseite ein. Abwechselnd werden die jeweiligen Zünften der Nord- bzw. Südlandschaften mit jeweils einem oder zwei Vertreter zu den Empfängen eingeladen. Das Präsidium begleitet die Zünfte zu den Empfängen.

  • 11 Neuschaffung und Änderung von Masken und Häs

Die Ringzünfte sind verpflichtet für eine saubere Fasnet gemäß dem Leitbild der VFON in Maske und Häs Sorge zu tragen. Möchte eine Ringzunft eine neue Maske oder neues Häs einführen oder ein bestehendes ändern, muss dies dem Brauchtumsbeirat vorgelegt werden. Der Brauchtumsmeister gibt danach eine Empfehlung ab. Auf diese Empfehlung hin wird die Maske bzw. Häs den Mitgliedszünften zur Zustimmung vorgestellt.

  • 12 Perchten

Ringzünften ist es untersagt, Gruppen die sich mit Perchten aus dem Voralpengebiet verkleiden zu ihren Umzügen einzuladen. Bei Unsicherheit, ob es sich bei einer Zunft/Gruppe o. ä. um Perchten handelt, kann der Brauchtumsmeister zu Rate gezogen werden.

Beschlossen zu Bad Buchau am 10. Oktober 2020